PV-Anlagen bis 30 kWp – bald kommt die Befreiung von der Ertragssteuer
Es kann nicht mehr lange dauern: Die (Ertrags-)Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt kommt mit ziemlicher Sicherheit. Hier sind die wichtigsten Infos für Hausbesitzer.
Klimaschutz gilt als eine der wichtigsten politischen Aufgaben der nächsten Jahre. Also muss die Bunderegierung auch Rahmenbedingungen schaffen, die es allen Bürgerinnen und Bürgern leicht machen, Klimaschutz zu betreiben. So sieht es jedenfalls der Bundesrat. Entsprechend hat er die Bundesregierung im November 2021 aufgefordert, die Grenze für die Ertragssteuerbefreiung von PV-Anlagen von 10 auf 30 kWh (Kilowatt-Peak) anzuheben. Aber von vorn …
Photovoltaik-Anlagen und Steuerpflicht
Mit steuerrechtlichen Fragen müssen sich leider alle Besitzer von PV-Anlagen beschäftigen. Denn sie gelten als «unternehmerisch tätig». Um welche Steuern geht es?
Umsatzsteuer für PV-Anlagen-Betrieb
Für Sie als Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt in der Regel die so genannte «Kleinunternehmerregelung». Das heißt: Wenn Sie mit Ihrem erzeugten Strom nicht mehr als 22´000 Euro im Jahr erwirtschaften, sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen also auf den verbrauchten Solarstrom nicht 19% Umsatzsteuer an den Staat bezahlen.
Einkommens- beziehungsweise Ertragssteuer für PV-Anlagen
Unternehmerisch tätig wird man in der Regel nur, wenn das Unternehmen auch rentiert. So auch Sie als Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Aber Einkünfte werden bekanntlich versteuert. Zu PV-Anlagen hat der Gesetzgeber bislang gesagt: Bei einer Leistung bis 10 KWp ist der Betrieb einer PV-Anlage «Liebhaberei». Darüber hinaus aber muss Ertragssteuer bezahlt werden.
Warum soll die Bemessungsgrenze für die Ertragssteuer bei PV-Anlagen angehoben werden?
Die heutigen technischen Möglichkeiten sorgen dafür, dass die Anlagen auch auf den Dächern von Ein- oder Zweifamilienhäusern immer größer werden. Gut so, denn auch unser Verbrauch wird ja immer größer. Schließlich wird Strom vermehrt fürs Heizen und vor allem für Mobilität gebraucht. Diese Entwicklung ist sogar politisch gewollt. E-Mobilität wird gefördert, genauso wie der Umstieg auf Wärmepumpen.
Genau das hat der Bundesrat erkannt und Regierung und Parlament nun Druck gemacht. Nur wenn die Politik entsprechend handelt, können Privatgebäude den nötigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Wann kommt die Anhebung von 10 auf 30 kWp?
Im Moment können wir das noch nicht genau sagen. Aber wir sind sicher, dass sie kommen wird. Der Bundesrat hatte schließlich die Steuerbefreiung noch für den Veranlagungszeitraum 2021 gefordert. Nun hatte der Bundeswirtschaftsminister in den ersten Monaten seit der Regierungsbildung so einige Baustellen, wie wir alle wissen. Daher vermutlich die Verzögerung. Aber klare Zeichen und schnelles Handeln bei der Energiewende werden gerade von einem grünen Minister erwartet. Und die Wortwahl des Bundesrats war mehr als mahnend, zumal die Steuerausfälle für den Staat «überschaubar» sein dürften, wie es in der Stellungnahme heißt.