EEG-Änderungen: Was Sie über Ihre neue PV-Anlage wissen sollten

Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, haben Bundestag und Bundesrat das sogenannte «Osterpaket 2022» verabschiedet. Sie betreiben eine Photovoltaikanlage? Oder möchten eine PV-Anlage anschaffen? Wir sagen Ihnen, was das neue Gesetz für Sie bedeutet.

 

Das politische Ziel lautet bekanntlich: Deutschland soll seinen Strom so schnell wie möglich fast vollständig aus erneuerbaren Energien gewinnen. Der Ausbau der Erneuerbaren liege «im überragendem öffentlichen Interesse», heißt es nun im «Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien». Diesem Entwurf der Bundesregierung haben Bundestag und Bundesrat endlich zugestimmt. In seiner neuen Fassung tritt es zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Wir haben uns gefragt: Wie unterstützen die Beschlüsse aus dem Sommer 2022 Besitzer von PV-Anlagen? Machen sie die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einfacher?

Höhere Einspeisevergütungen

Die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins Netz soll wieder attraktiver werden. Daher wird die Einspeisevergütung sogar ab sofort angehoben, nicht erst zum 1. Januar 2023. Grund: Ein Abwarten bei der Installation neuer Anlagen soll unbedingt vermieden werden.

Vor allem für Volleinspeiser sind die Neuerungen interessant. Ihre Einspeisevergütung steigt am stärksten. Das soll einen Anreiz bieten, unbelegte große Dachflächen, zum Beispiel von Höfen und Unternehmen, zum Stromkraftwerk zu machen.

Und das sind die neuen Vergütungssätze:

Einspeise­vergütung nach Anlagen­größe Reine Überschuss­einspeisung Vollein­speisung mit Zusatz­vergütung
bis 10 kWp bis 8,6 ct/kWh + 4,80 = 13,40 ct/kWh
bis 40 kWp bis 7,5 ct/kWh + 3,80 = 11,30 ct/kWh
bis 100 kWp bis 6,2 ct/kWh + 5,10 = 11,30 ct/kWh
bis 300 kWp + 3,20 = 9,40 ct/kWh
bis 750 kWp + 0,00 = 6,20 ct/kWh

Ein Dach, zwei Anlagen

Das neue Gesetz macht es außerdem möglich, auf einem Dach zwei Anlagen mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu betreiben: eine zum Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Das ist interessant für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen mit Bürogebäuden oder Betriebshallen. Sie könnten beispielsweise eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch anmelden. Und zusätzlich eine extra große Anlage als reine Volleinspeiseanlage.

Zu beachten ist nur: Hier braucht es bestimmte Messeinrichtungen bei beiden Anlagen, damit die Dachbesitzer auch wirklich von den jeweiligen höheren Einspeisevergütungen profitieren können.

Steuerliche Vereinfachung für Hausbesitzer

Wir hatten schon darüber berichtet: Die Befreiung von der Ertragssteuer wird auf PV-Anlagen mit bis zu 30 Kilowattpeak ausgeweitet. Und vielleicht werden auch Bauernhöfe bald von Vereinfachungen profitieren. Hier schlagen steuerliche Belastungen und Bürokratie bei Hoferben, die den Betrieb weiterführen, bislang zu. Geprüft wird nun, ob eine Photovoltaikanlage als Teil des landwirtschaftlichen Betriebs auch Teil des Betriebsvermögens eines Hofes werden könnte.

Einfachere Netzanschlüsse

Endlich auch das: Netzbetreiber müssen bei Anlagen bis 30 kW Leistung beim technischen Netzanschluss künftig nicht mehr anwesend sein. Es braucht lediglich seine schriftliche Zusage. Damit fällt ein weiteres bürokratisches Hemmnis, das nicht nur uns Installateure, sondern vor allem die Hausbesitzer selbst freuen dürfte. Denn: Das spart natürlich auch Kosten.

Möchten Sie mal durchrechnen, wie rentabel eine PV-Anlage für Sie wäre?

Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich!